BGH erlaubt Sicherungsverwahrung auch bei Jugendstrafen
Karlsruhe (dpa) - Auch junge Kriminelle dürfen eingesperrt bleiben, nachdem sie ihre Haftstrafe verbüßt haben. Der Bundesgerichtshof hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen für zulässig erklärt.