BGH erlaubt Sicherungsverwahrung auch bei Jugendstrafen

Karlsruhe (dpa) - Auch junge Kriminelle dürfen eingesperrt bleiben, nachdem sie ihre Haftstrafe verbüßt haben. Der Bundesgerichtshof hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen für zulässig erklärt.

© rga-online.de (10.03.2010)

Suche  
  • Events und...
    loading...

    Die Liste wird geladen ...
  • Leben in Wien
    loading...

    Die Liste wird geladen ...
  • Sport in Wien
    loading...

    Die Liste wird geladen ...
  • -- Werbung --
  • Chronik Wien
    loading...

    Die Liste wird geladen ...
close
spacer
spacer